Gründung

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11. Januar 2018 Uncategorized 0

Gemeinsames Kompetenz- und Dienstleistungszentrum zur Telekommunikationsüberwachung gegründet

Am 11. Januar 2018 wurde das Gemeinsame Kompetenz- und Dienstleistungszentrum der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung als rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts (GKDZ AöR) gegründet.

Nachdem der GKDZ-Staatsvertrag am 28. Dezember 2017 mit der Hinterlegung aller Ratifikationsurkunden bei der Sächsischen Staatskanzlei in Kraft getreten ist, trafen sich am 11. Januar 2018 die Staatssekretäre/-innen der Innenressorts aus den beteiligten Ländern in der Sächsischen Staatskanzlei zur konstituierenden Sitzung des Verwaltungsrates. Auf dieser Sitzung wurde zur Herstellung der Rechts- und Geschäftsfähigkeit des GKDZ (AöR) die Geschäftsordnung und die Satzung beschlossen sowie der bisherige Projektleiter, Herr Ulf Lehmann, zum Vorstandsvorsitzenden bestellt.

Den ersten Vorsitz im Verwaltungsrat GKDZ hat für zwei Jahre der sächsische Staatssekretär Prof. Dr. Günther Schneider übernommen. Durch das GKDZ (AöR) wird perspektivisch in einem eigenen – noch aufzubauenden – Rechenzentrum die stationäre polizeiliche Telekommunikationsüberwachung für die Trägerländer durchgeführt und darüber hinaus Verwaltungs-, Beratungs- und Fortbildungsaufgaben übernommen. Die Errichtung des GKDZ (AöR) ist das bisher bedeutendste Vorhaben innerhalb der Sicherheitskooperation, welches im Jahr 2010 startete. In den darauffolgenden Jahren wurden durch eine Arbeitsgruppe aus den Innenministerien (AG TKÜ) die konzeptionellen und rechtlichen Grundlagen unter Beteiligung einer externen Beraterfirma erarbeitet.

Mit diesem Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum werden in den beteiligten Ländern erhebliche Kosten eingespart und der Sach- und Fachverstand an einer Stelle konzentriert.