GKDZ

Historie

Auch wenn das GKDZ (AöR) selbst erst seit wenigen Jahren besteht, geht seiner Gründung doch eine längere Entstehungsgeschichte voraus. Bereits im Mai 2010 verabschiedeten die Innenministerien eine Grundsatzerklärung zur Prüfung von Kooperationsmöglichkeiten im Bereich der polizeilichen TKÜ. Diese Prüfungen dauerten bis 2013 an. Neben Standortuntersuchungen, Überlegungen zur Finanzierung und rechtlichen Bewertungen wurde bis zum Jahr 2014 auch eine technisch-organisatorische Grobplanung abgeschlossen. Schließlich mündeten alle gefundenen Prüfungsergebnisse 2015 in einem Entwurf des Staatsvertrages (GKDZ-StV), welcher zwischen den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen abgeschlossen werden sollte. 2017 kam es schließlich zur Kabinetts- und Parlamentsbefassung in den Trägerländern. Der GKDZ-StV wurde dann am 8. September 2017 feierlich unterzeichnet.

In der sich anschließenden Gründungsphase wurden zunächst die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen wie Satzung, Geschäftsordnung und diverse Verwaltungsabkommen zum Aufbau der Anstalt geschaffen.

Im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Verwaltungsrates am 11. Januar 2018 erlangte das GKDZ (AöR) sodann personelle und finanzielle Handlungsfähigkeit. Ab 2018 war die Anstalt als juristische Person des öffentlichen Rechts damit wirksam gegründet.

Nur ein Jahr später (2019) konnten die Baumaßnahmen am künftigen Dienstsitz des GKDZ (AöR) auf dem Areal der Bereitschaftspolizei in Leipzig erfolgreich abgeschlossen werden. Bis 2021 wurden die neuen, modernen Polizeirechenzentren geplant und eine Vielzahl von Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge durchgeführt. Nach Abschluss der Vergabeverfahren befindet sich das GKDZ (AöR) in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Dienstleistern und Auftragnehmern seit 2022 in der Umsetzungsphase zur Errichtung und Inbetriebnahme der technischen Anlagen.

In diesem Zusammenhang ist auch der Aufbau eines motivierten und kompetenten Teams von entscheidender Bedeutung.

Zielsetzung/ Aufgaben

Ziel der fünf Bundesländer ist es, eine bedarfsgerechte, d. h. moderne, an der technischen und rechtlichen Entwicklung ausgerichtete Telekommunikationsüberwachungs-Praxis sicherzustellen und Synergieeffekte zu erzeugen. Durch die Konzentration der TKÜ im GKDZ (AöR) sollen Kosten eingespart, Innovationen gefördert und Personal sowie Fachwissen zentral vorgehalten werden.

Die sog. Trägerländer und ihre ermittlungsführenden Dienststellen sind die Nutzer der Anstalt. Die Anstalt soll durch die Bereitstellung zeitgemäßer und leistungsstarker Technik die Strafverfolgung und Gefahrenabwehr fördern und damit als technischer Dienstleister der inneren Sicherheit dienen.

Für eine TKÜ zum Zweck der Strafverfolgung sind die gesetzlichen Grundlagen in §§ 100a ff. Strafprozessordnung (StPO) geregelt. TKÜ zum Ziel der Gefahrenabwehr wird zugelassen durch Regelungen in den jeweiligen Landespolizeigesetzen.

Insoweit nimmt das GKDZ (AöR) im Rahmen von TKÜ-Maßnahmen Daten für die jeweilige Landespolizei entgegen, decodiert, entschlüsselt, analysiert und speichert sie, ohne diese inhaltlich auszuwerten, so dass sie ausschließlich für die entsprechend zuständige Landespolizei zur inhaltlichen Auswertung bereitstehen.

Als Kompetenzzentrum berät das GKDZ (AöR) zudem die Polizeien der Trägerländer als fachkundige Stelle und ist nach Maßgabe des § 4 Abs. 2 GKDZ-StV beauftragt, weitere Unterstützungsfunktionen zugunsten der Länder wahrzunehmen.

Organisation/Finanzierung

Das GKDZ (AöR) wird zukünftig ca. 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfassen. Die Anstalt ist Dienstherrin im Sinne des sächsischen Landesrechts und kann neben Tarifbeschäftigten eigene Beamtinnen und Beamte haben.

Die Geschäftsleitung obliegt dem Vorstand. Der Verwaltungsrat überwacht, unterstützt und berät den Vorstand.

Aufbauorganisatorisch liegt der Schwerpunkt im Bereich der Technik, der sich aus den Bereichen des Dienstleistungs- sowie des Kompetenzzentrums zusammensetzt. Zudem werden alle inhaltlich notwendigen Arbeitsfachgebiete der Verwaltung (u. a. Recht, Personal, Controlling, Haushalt, Einkauf usw.) durch wenige Mitarbeiter im Management- und Verwaltungsbereich (unter Bildung von „Jobfamilien“) abgebildet.

Grundlage der Wirtschaftsführung ist der Wirtschaftsplan der Anstalt. Auf dessen Basis stellen die Trägerländer dem GKDZ (AöR) seit dem dritten Geschäftsjahr nach Inkrafttreten des GKDZ-StV die vorgesehenen finanziellen Mittel anteilig, entsprechend dem für die Anstalt modifizierten Königsteiner Schlüssel, bereit (Finanzierungsbeiträge).